Lärmmessung im Betrieb
Die LärmVibrationsArbSchV verpflichtet Unternehmen, die Lärmexposition an Arbeitsplätzen fachkundig zu ermitteln. Maschinenhersteller müssen nach der EG-Maschinenrichtlinie die Geräuschemission ihrer Produkte erfassen und angeben. Bekanntes Problem dabei bisher: sehr umfangreiche, schwer verständliche Messnormen. Dr. Jürgen H. Maue, Leiter des Referats "Lärm" im Institut für Arbeitsschutz - IFA der DGUV, erläutert in gut verständlicher Sprache und mit vielen Praxisbeispielen die exakte Durchführung ...